Anmeldung
Auf der Grundlage des Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) und der Schulordnung Grundschulen (SOGS) erfolgt die Schulanmeldung an ausgewählten Tagen im Zeitraum vom 1. August bis 15. September. Ort und Zeit der Schulanmeldung für die Grundschule Thurm werden im Vorfeld im Mülsengrundkurier, auf der Homepage der Schule und in den ortsansässigen Kindertagesstätten veröffentlicht.
Als schulpflichtig gelten dabei alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Außerdem gelten als schulpflichtig auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Über die Schulaufnahme oder die Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet lt. §4 SOGS der Schulleiter der aufnehmenden Grundschule.
Um Ihrem Kind einen schönen Schulstart zu ermöglichen, führen wir Kooperationen mit folgenden Kindertagesstätten:
Kindergarten „Kinderland e.V.“ in Thurm.
Kindergarten „Kinderland“ in Micheln.
Evangelischer Kindergarten „Sonnenschein“ in Thurm.
Hort der Grundschule Thurm