Herzlich Willkommen

Wir sind eine zweizügige Grundschule mit ca. 175 Schülerinnen und Schülern.

 

Unter unseren Dach vereinen wir die Grundschule mit einem offenen Ganztagsangebot von Montag bis Freitag und den Hort Thurm. In enger Absprache und auf der Grundlage des Kooperationsvertrages wollen wir gemeinsam die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen und mit unseren jeweiligen Aufgabenbereichen und Spezialisierungen fördern und fordern und ihnen somit einen schönen Schultag ermöglichen.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Das Team der Grundschule und des Hortes Thurm.

 

 

Anmeldung der Schulanfänger des Einschulungsjahres 2025

 

Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, sind von den Eltern an einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. (Geburtszeitraum: 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019). 

Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Sprechen Sie uns in diesem Fall einfach an und wir besprechen gemeinsam die rechtlichen Modalitäten.

 

An der Grundschule finden die Schulanmeldungen an folgenden Tagen statt:

Montag, 22. Juli 20248:00 - 12Uhr und13:00 - 16:00Uhr
Dienstag, 23. Juli 20248:00 - 12Uhr und13:00 - 18:00Uhr
Donnerstag, 25. Juli 20248:00 - 12Uhr und13:00 - 16:00Uhr

 

Sollten Sie keinen der o.g. Termine wahrnehmen können, so bitten wir um telefonische Rücksprache für eine individuelle Lösung. 

 

Bitte beachten Sie:  

Der Grundschulbezirk für die Grundschule Thurm umfasst die Ortsteile Mülsen St. Micheln, Stangendorf, Thurm, Niedermülsen, Berthelsdorf und Wulm sowie folgende Straßenzüge im Ortsteil Mülse St. Jacob: St. Jacober Hauptstraße 1 - 42, St. Jacober Nebenstraße 1 - 31, Herbergeweg, Am Winkel und Dresdner Straße.

 

Kinder, die 2024 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. 

Das Formular zur Schulanmeldung sowie alle benötigten Dokumente sind in der Rubrik "Formulare" zu finden und können heruntergeladen werden. 

 

Hinweis: Sollte nur ein sorgeberechtigter Elternteil die Anmeldung vornehmen können, bringen Sie bitte eine Vollmacht des 2. sorgeberechtigten Elternteils mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Hamm

Schulleiterin

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit von Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.