Liebe Besucher der Grundschule Thurm,
der Zutritt zum Schulgelände ist seit einiger Zeit nur noch mit Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Bitte beachten Sie, dass ab sofort die qualifizierte Selbstauskunft nicht mehr akzeptiert wird.
Als Testnachweise gelten Tests, die
- im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder
- von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (u. a. Testzentren).
Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie über www.bildung.sachsen.de
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Hamm