Liebe Eltern,
mit der Allgemeinverfügung vom 18. April 2020 wird die Notbetreuung an Grundschulen sowie dem Hort fortgesetzt.
In den Anlagen 1 & 2 finden Sie die Berufsgruppen, welche Anspruch auf eine Notbetreuung haben sowie das passende Formular. Beachten Sie in Anlage 2 bitte die genaueren Aufnahmebeschränkungen der Notbetreuung.
Bitte melden Sie die Notbetreuung telefonisch oder via Email oder LernSax an.
Wir wünschen Ihnen für die nächsten Wochen weiterhin viel Durchhaltevermögen!
Mit freundlichen Grüßen
Das Schul- und Hortteam der Grundschule Thurm
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