Ab dem 30. März 2021 ist der Zutritt zum gesamten Schulgelände nur mit der Vorlage eines negativen Corona-Test (max. 3 Tage alt) möglich. Ausgenommen sind aktuell noch die Schüler und Schülerinnen der Grundschule.
Ab dem 30. März 2021 ist der Zutritt zum gesamten Schulgelände nur mit der Vorlage eines negativen Corona-Test (max. 3 Tage alt) möglich. Ausgenommen sind aktuell noch die Schüler und Schülerinnen der Grundschule.